Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen:
Fachliche Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang „Sustainable Real Estate Management“ ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Zu facheinschlägigen Bachelorstudiengängen gehören insbesondere:
- Bachelor-Studiengang „Nachhaltiges Baumanagement“ bzw. „Nachhaltiges Immobilienmanagement“
- Bachelor-Studiengang „Immobilienwirtschaft
- Bachelor-Studiengang „Facility Management & Immobilienwirtschaft
- Bachelor-Studiengang „Betriebswirtschaftslehre“
- Bachelor-Studiengang „Wirtschaft – Studienzweig Business Management
- Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsrecht“
- Bachelor-Studiengang „Architektur“
- Bachelor-Studiengang „Bauingenieurwesen“
- Bachelor-Studiengang „Green Building“
Über die Facheinschlägigkeit von Studienabschlüssen, die nicht in der obigen Liste enthalten sind, und damit über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzung entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall, wobei der jeweilige Studienabschluss jedenfalls einen der folgenden Bereiche im Mindestmaß von 15 ECTS Credits umfassen muss:
- Facheinschlägige Bereiche aus der Betriebswirtschaftslehre (z. B. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Buchführung und Bilanzierung, Bilanzanalyse, Finanzierung, Volkswirtschaftslehre)
- Facheinschlägige Bereiche aus Recht (z. B. Vertragsrecht, Öffentliches Recht)
- Facheinschlägige Bereiche aus der Technik im Bereich Gebäude/Bau (z. B. Baukonstruktion, Gestalten und Entwerfen, Gebäudelehre, Facility Management)
Wird das Mindestmaß von 15 ECTS Credits in keinem dieser Bereiche vollständig erreicht, so kann ein Mindestmaß von in Summe 20 ECTS Credits aus zwei Bereichen herangezogen werden. Allen Personen, die zum Studiengang „Sustainable Real Estate Management“ zugelassen werden, werden so genannte PrepUnits (Vorbereitungskurse) in den Bereichen Wissenschaftliches Arbeiten, Wirtschaft, Recht, Steuerrecht, Architektur, Technik und Facility Management zur Vorbereitung im Selbststudium in Form von Online Kursen angeboten.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung gemäß § 4 Abs 4 FHG idgF berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen (z. B. aus dem Bachelorstudiengang Nachhaltiges Immobilienmanagement der FH Kärnten) bzw. mit dem Besuch von PrepUnits zu verbinden, die vor/während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen bzw. zu besuchen sind.
Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit von nicht im Antrag aufgelisteten Studienabschlüssen bzw. über die Notwendigkeit der Absolvierung von Auflagen obliegt im Einzelfall der Leitung des Masterstudienganges.
Des Weitern müssen Bewerber*innen den Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch auf der Niveuastufe B2 vorweisen.